Sozialdienst katholischer Frauen Recklinghausen e.V.
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SkF setzt auf gesetzliche Regelung der vertraulichen Geburt
Dortmund/Bensberg. Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) hat auf seiner Delegiertenversammlung in Bensberg am 21. Juni 2011 mit großer Mehrheit seinen Beschluss von 2004 bestätigt, keine neuen Babyklappen zu errichten. Die Entscheidung der Aufrechterhaltung der bestehenden SkF Babyklappen liegt bei den einzelnen Ortsvereinen.
Allerdings hat die Delegiertenversammlung deutlich gemacht, dass sie vom Gesetzgeber zeitnah eine abschließende Regelung der zulässigen Angebote in diesem Bereich erwartet. Neben den Babyklappen werden in vielen Ortsvereinen differenzierte Hilfen für Frauen angeboten, die im Umfeld der Geburt in eine akute Krisensituation geraten, beispielsweise Notruftelefone oder Beratung bei anonymer bzw. vertraulicher Geburt. Gerade solche Hilfen, die einen persönlichen Kontakt mit betroffenen Frauen voraussetzen, gilt es konzeptionell weiterzuentwickeln.
Seit 1999 hatte der SkF Babyklappen und andere Formen der anonymen Geburt mit dem Ziel eingerichtet, Tötungen und Aussetzungen von Neugeborenen zu verhindern. 31 von 145 SkF Ortsvereinen halten entsprechende Angebote vor oder beteiligten sich an Projekten anderer Träger. Die kritische innerverbandliche Auseinandersetzung führte dazu, dass bereits seit 2003 keine neuen Babyklappen in Trägerschaft des SkF mehr eingerichtet wurden.
Die gesellschaftliche Debatte pro und contra Babyklappen entzündete sich in den letzten Jahren insbesondere immer wieder an der Frage, ob diese tatsächlich Leben retten. Denn die bundesweiten Zahlen von Tötungen und Aussetzungen sind trotz des Angebotes von Babyklappen nicht zurückgegangen. Zudem mehrten sich kritische Stimmen, dass Babyklappen zulassen, dass ein Kind ohne Kontakt zur Mutter anonym abgegeben werden kann und ohne Kenntnis seiner Herkunft aufwachsen muss.
Der SkF ist seit längerem der Ansicht, dass es keinen generellen Rechtsanspruch auf eine anonyme Geburt geben sollte. Er befürwortet jedoch eine rechtliche Regelung, die einer Frau in einer Notlage Vertraulichkeit im Hinblick auf ihre Daten zusichert und zugleich die Grundrechte des Kindes auf Leben, Fürsorge und Kenntnis seiner Abstammung wie auch die Rechte und Pflichten des Vaters berücksichtigt.
Da es bisher keine bundesweite Auswertung der Erfahrung zu Babyklappen und anonymer Geburt gibt, wurde im Herbst 2009 das Deutsche Jugendinstitut mit einer Studie beauftragt. Die Ergebnisse werden für kommenden Herbst erwarten und werden ggf. Grundlage für rechtliche Regelungen sein.
