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05.11.2019

SkF und SKM fordern sofortige Umsetzung des Urteils des Bundesverfasungsgerichtes zu Hartz IV-Sanktionen

Der SkF-Gesamtverein und SKM-Bundesverband werten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II als Teilerfolg.

Die beiden Sozialverbände setzen sich seit Jahren für die Abschaffung der Sanktionen ein. SkF Bundesvorsitzende Hildegard Eckert stellt fest: „Wir dürfen nicht vergessen, dass auch Angehörige im gleichen Haushalt von der Kürzung betroffen sind – also nicht zuletzt Kinder.Deren ohnehin schwierige Bedingungen für Bildung und Teilhabe werden somit zusätzlich erschwert. Besonders für Familien sind auch Kürzungen zwischen 10 % und 30 % enorm.“ Hildegard Eckert ergänzt: „Die Erfüllung der Mitwirkungspflichten sind häufig auch durch nicht ausreichende Betreuung durch die Jobcenter erschwert. Wir fordern die Jobcenter zu einer besseren Erreichbarkeit für Betroffene und zu einer längst fälligen individuelleren Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt auf.“
Mit der gemeinsamen Aktion „Weniger is nix“ von SkF-Gesamtverein und SKM-Bundesverband im Rahmen des Internationalen Tages zur Armutsbekämpfung hatten die beiden Verbände bereits die Kürzung des Existenzminimums in Frage gestellt. SkF- und SKM-Ortsvereine organisierten  deutschlandweit Aktionen zum Thema Hartz IV-Sanktionen und Armut in Deutschland. Auch weiterhin werden SkF und SKM die Kürzung des Existenzminimums durch Sanktionen problematisieren.
Seit ihrer Gründung treten SkF und SKM anwaltschaftlich für die Interessen von Menschen in Armut ein. Seit 2016 initiieren die beiden Sozialverbände SkF und SKM gemeinschaftlich mit ihren Ortsvereinen Kampagnen und Aktionen im Rahmen des Internationalen Tages für die Beseitigung von Armut.
Die ganze Pressemeldung können Sie hier nachlesen.

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