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03.06.2020

Bundestag beschließt Adoptionshilfe-Gesetz

Die Adoptivkinder werden gestärkt, ihre Begleitung verbessert: Bundestag beschließt: Für den Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) ist das im Bundestag beschlossene Adoptionshilfe-Gesetz ein voller Erfolg.

„Wir freuen uns insbesondere, dass der Gesetzgeber die Anregungen aus der Fachpraxis unserer Adoptionsvermittlungsstellen im Gesetz übernommen hat“, fasst SkF-Bundesvorsitzende Hildegard Eckert zusammen.

Mit dem Gesetz „Verbesserung der Hilfen für Familien bei der Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)“ wird die Beratung und Begleitung für alle an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption sichergestellt und verbessert. Zudem werden unbegleitete Auslandsadoptionen untersagt.

„Eine am Kindeswohl orientierte fachliche Begleitung und Beratung bei Fremd- und Stiefkindadoptionen ist der wichtigste Garant für einen gelungenen Adoptionsprozess in den Biographien aller Beteiligten“, erläutert die SkF-Bundesvorsitzende. Der SkF hatte sich mit anderen Fachverbänden und Institutionen daher auch kontinuierlich für die Einführung einer verpflichtenden Beratung bei Stiefkindadoptionen für alle Paare stark gemacht, gleichzeitig aber auch auf die dringend notwendige Umsetzung der Reform des Abstammungsrechts verwiesen.

Hildegard Eckert stellt abschließend fest: „Bedauerlich bleibt allerdings, dass unsere Forderung nach finanziellen Förderungsoptionen für freie Träger in der Adoptionsvermittlung nicht berücksichtigt worden ist“.

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