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26.04.2021

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom Bundestag beschlossen

Erfolg für Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen

Der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF) begrüßt die vom Bundestag am 22. April beschlossene Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJSG). Dabei ist es gelungen, die langjährige Forderung nach einer Einbeziehung des zweiten Elternteils in die Leistungen der Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen im § 19 zu verankern.

„Wir freuen uns sehr, dass aufgrund der Erfahrungen der Praxis eine Anpassung des Gesetzes möglich wurde, die die Arbeit von Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen noch nachhaltiger und erfolgreicher machen wird. Endlich können Familien als Ganzes in begründeten Fällen durch unsere Einrichtungen gestärkt und auf dem Weg in ein selbständiges Familienleben begleitet werden“, fasst die SkF-Bundesvorsitzende Hildegard Eckert zusammen.

Nun muss der Bundesrat in seiner Sitzung Anfang Mai dem Gesetz zustimmen. Eckert stellt klar: „Es ist wichtig, dass das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird, damit die geplanten Reformen bald greifen können.“

Dazu gehört auch, die Unterbringung und Situation von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien oder stationären Wohngruppen zu verbessern. „Wir begrüßen es sehr, dass die Beziehungen von Geschwistern durch eine gemeinsame Unterbringung zukünftig stärker berücksichtigt und der Schutz und die Beschwerdemöglichkeiten von Kindern in Pflegefamilien ausgebaut werden“, betont Eckert. Positiv sei auch die am Kindeswohl orientierte stärkere Einbeziehung von (auch nichtsorgeberechtigten) Eltern im Hilfeprozess.

Die angestrebte Verbesserung für Familien in Notsituationen in § 20 bewertet der SkF grundsätzlich positiv, auch wenn nicht alle seine Forderungen umgesetzt wurden. Mit Blick auf eine niedrigschwellige flexible Unterstützung von Kindern psychisch kranker Eltern sei es aber ein großer Erfolg, dass professionell begleitete ehrenamtliche Patenschaften als ergänzendes familienstützendes Angebot in das Gesetz aufgenommen wurden. Dies bedeute eine große Entlastung für die Eltern.

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