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02.11.2021

Amtsgericht entscheidet über Zwangsmaßnahmen

Der Betreuungsverein des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) Recklinghausen e.V. bietet für Dienstag, 16. November, eine kostenlose Fortbildung an. Es geht um „Zwangsbehandlung und freiheitsentziehende Maßnahmen“. Der Referent an diesem Tag entscheidet über solche einschneidenden Maßnahmen: Dr. Achim Maibaum, Richter am hiesigen Amtsgericht, genauer gesagt am Betreuungsgericht Recklinghausen.

Beginn der Veranstaltung im Roncallihaus, dem Gemeindehaus von St. Elisabeth, Brucknerstraße 8, ist um 16 Uhr. Der Vortrag richtet sich an ehrenamtlich Betreuende und Vorsorgebevollmächtigte in Recklinghausen. Die Zuhörenden erhalten Antworten auf Fragen wie: Welche Rechte und Pflichten habe ich, wenn die zu betreuende Person eine akute Gefahr für sich oder andere wird? Wie läuft die richterliche Genehmigung einer Maßnahme oder Unterbringung ab? Was muss in einer Begründung stehen?

Zum Hintergrund: Zwangsbehandlungen sind ärztliche Behandlungen, die in einem Krankenhaus gegen den Willen eines Menschen durchgeführt werden müssen. Zu den freiheitsentziehenden Maßnahmen gehört nicht nur die Einweisung in die Psychiatrie. Zu solchen schwerwiegenden Eingriffen zählt auch der Einsatz von Bettgittern zum Wohle der Person und um eine Eigengefährdung zu verhindern. „Alle diese Fälle, die einen Menschen in seiner Freiheit und Selbstbestimmtheit einschränken, müssen vom Gericht ausdrücklich genehmigt werden“, erklärt Svea Streich, SkF-Mitarbeitende im Betreuungsverein. Das Einverständnis der gesetzlich Betreuenden, selbst der betroffenen Person reichen hier nicht aus.

Die Veranstaltung mit Richter Dr. Achim Maibaum findet unter den aktuellen Vorgaben der Corona-Schutzverordnung statt (3G-Regel). Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Daher ist eine Anmeldung bis einschl. Montag, 15.11. zwingend erforderlich: per Telefon unter Tel. 02361/ 48 59 80 oder E-Mail an svea.streich@skf-recklinghausen.de.

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