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03.03.2026

Betreuungsverein informiert über Erbschaftsfragen im Betreuungsalltag

Welche Rolle spielen Erbschaftsfragen im Rahmen einer rechtlichen Betreuung?

Und welche Besonderheiten sind zu beachten, wenn betreute Personen betroffen sind? Mit diesen Fragen beschäftigt sich ein Vortrag des Betreuungsvereins im Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Recklinghausen e.V., der sich ausdrücklich an ehrenamtliche rechtliche Betreuende und Vorsorgebevollmächtigte richtet.

Für Donnerstag, 12. März, um 16.30 Uhr lädt der Betreuungsverein zu einem Workshop zum Thema Erbschaftsrecht und Erbangelegenheiten im Kontext von Betreuung ein. Referentin der Veranstaltung in der SkF-Geschäftsstelle, Kemnastraße 7, ist Kristina Reyntjes, Anwältin der Kanzlei PRH in Recklinghausen. Sie gibt einen Überblick über rechtliche Grundlagen und geht insbesondere auf typische Fragestellungen ein, die im Betreuungsalltag auftreten können.

„Ehrenamtliche Betreuer*innen werden immer wieder mit Fragen rund um Erbe, Nachlass oder Vermögensregelungen konfrontiert“, sagt Lisa-Marie Jähde, Sozialarbeiterin im SkF-Betreuungsverein. „Dabei geht es nicht nur um allgemeines Wissen, sondern um rechtliche Sicherheit im konkreten Handeln.“

Im Workshop wird unter anderem thematisiert, was geschieht, wenn betreute Personen versterben, welche Aufgaben und Grenzen Betreuende in Erbangelegenheiten haben und welche gesetzlichen Regelungen zu beachten sind. Ergänzend werden auch grundlegende Informationen zum Erbrecht vermittelt, um Zusammenhänge verständlich einordnen zu können.

„Viele denken beim Thema Erbe zunächst an private Vorsorge“, so Lisa-Marie Jähde. „Für Betreuende ist es jedoch ein wichtiger Bestandteil ihrer verantwortungsvollen Aufgabe, rechtlich korrekt und im Sinne der betreuten Person zu handeln.“

Der Anmeldeschluss ist Montag, 10. März. Anmeldungen sind telefonisch unter Tel. 02361 / 485980 oder per E-Mail an betreuungsverein@skf-recklinghausen.de möglich.

Für ehrenamtliche rechtliche Betreuende, die im SkF-Betreuungsverein geführt werden und eine Einladung erhalten, ist die Fortbildung kostenfrei. Alle anderen Teilnehmenden – insbesondere Personen, die sich für die Übernahme einer ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung interessieren – zahlen einen Kostenbeitrag von 10 Euro.

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