Vorsorgevollmacht und PatientenVerfügung

Im Rahmen der Querschnittsarbeit bieten wir Ihnen ein ausführliches Beratungsangebot zum Thema Vorsorgevollmachten – einem wichtigen Instrument für den Fall, dass man aufgrund von Krankheit, Unfall oder altersbedingten Einschränkungen seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr vollständig regeln kann.

Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens die Erlaubnis, für Sie im Bedarfsfall rechtsverbindliche Entscheidungen treffen zu können. Im Rahmen der Beratung bieten wir Unterstützung bei all Ihren Fragen rund um die Themen:

  • Wer eignet sich als bevollmächtigte Person?
  • Welche Bereiche möchte ich abgedeckt wissen?
  • Wie kann sichergestellt werden, dass meine eigenen Wünsche respektiert und umgesetzt werden?

Ziel unseres Beratungsangebots ist es, mit Ihnen eine individuell passende Vorsorgelösung zu besprechen und diese nach Möglichkeit zu gestalten und umzusetzen.

Da für die Erstellung einer Patientenverfügung die Hinzuziehung medizinischen Fachwissens empfohlen wird, führen wir hierzu keine vertiefende Beratung durch. Wir geben Ihnen jedoch grundlegende Informationen und stellen Ihnen auf Wunsch eine Infobroschüre zu diesem Thema zur Verfügung.

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Ihre Ansprechpersonen

 

Lisa-Marie Jähde

Lisa-Marie Jähde

Sozialarbeiterin (B.A.)

Julia Krause

Julia Krause

Sozialbericht-Erstellung


Tel.: 02361 48598-27
Fax: 02361 48598-18
E-Mail: julia.krause@skf-recklinghausen.de
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